Hunde Haftpflichtversicherung
November 27, 2010 by Gerald
Filed under Hunde, Tiere, Versicherung
Der Besitz eines Hundes verpflichtet den Hundehalter nicht nur zu besonderer Umsicht, sondern in bestimmten Fällen auch zu einer Hunde-Haftpflichtversicherung. Die Notwendigkeit einer solchen Versicherung hängt jedoch vom jeweiligen Bundesland ab. So braucht es in Mecklenburg-Vorpommern und in Thüringen laut GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) keine Haftpflichtversicherung für Hundehalter, in Berlin hingegen müssen seit dem 1. Januar 2010 alle Hundebesitzer eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung nachweisen.
Bei uns in Nordrhein-Westfalen ist die Lage etwas komplizierter, hier gilt Versicherungspflicht für alle auffällig gewordenen Hunde, z.B. wegen aggressivem oder beißfreudigem Verhalten und für gefährliche sowie große Hunde. Zu den gefährlichen Hunden zählen etwa Bullterrier oder American Staffordshire Terrier, zu den großen Hunden solche mit einem Gewicht von mehr als 20 kg oder einer Schulterhöhe von mehr als 40 cm.
Doch auch wenn in einem Bundesland für einen bestimmten Hund keine Versicherungspflicht gelten sollte, Experten raten dringend dazu, trotzdem eine Hunde(halter) Haftpflichtversicherung abzuschließen. Eine solche Versicherung ist sehr sinnvoll. Wird zum Beispiel eine fremde Person von einem Hund gebissen oder entsteht durch den Hund ein Sachschaden, dann haftet der Hundehalter mit seinem gesamten Vermögen für den Schaden.
Besitzer von anderen Haustieren haben es auf jeden Fall leichter. Ob Katze, Vogel, Hamster oder Meerschweinchen, diese Tiere sind i.d.R. über die Privathaftpflicht mitversichert, d.h. in diesen Fällen ist keine zusätzliche Versicherung von Nöten.